Ortspolizeibehörde

Polizei-Verwalter: Körner, Bürgermeister

Verwaltung
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Exekutivbeamte

Amtsgericht Küstrin (Friedrichstraße 15)

Amtsgericht KüstrinDas Amtsgericht nebst Strafkammer war 1894 für die Amtsgerichts­bezirke Bärwalde/Nm., Königsberg/Nm., Küstrin, Neudamm und Zehden zuständig. Nach dem ersten Weltkrieg hatte das Amts­gericht für etwa 15 Jahre seinen Sitz in der 2. Etage des Schlosses, später zog es dann in das neu erbaute Gebäude in der Friedrich­straße 15.


(Foto: Haus Brandenburg, Fürstenwalde/Spree)

 

Mitarbeiter am Amtsgericht:

Oberamtsrichter Dr. Robert Leißmann
Amtsgerichtsrat Dr. Walter Nitsche
Amtsgerichtsrat Dr. Werner Siegmeyer
Amtsgerichtsrat Dr. Bernhard Petschelt
Gerichtsassessor Friedrich Steyland

Zugelassene Rechtsanwälte:

Kuhn, Bernhard
Burkhardt, Karl
Dreßler, Ferdinand, Dr.
Helm, Erich
Herke, Kurt

Schiedsmänner und deren Stellvertreter

Bezirk 1 (Küstrin-Altstadt):

Ropers, Johannes (Steuerinspektor)

Stellvertreter:

Babeliowsky, Max (Feilenhauermeister)

Bezirk 2 (Küstrin-Kietz):

Künckel, Johannes (Bauer)

Stellvertreter:

Hamann, Martin (Bauer)

Bezirk 3 (Küstrin-Neustadt, westlich der Zorndorfer Straße):

Többicke, Paul (Kassenobersekretär)

Stellvertreter:

Seiffert, Robert (Drogeriebesitzer)

Bezirk 4 (Küstrin-Neustadt, östlich der Zorndorfer Straße):

Freund, Karl (Kaufmann)

Stellvertreter:

Schmidt, Adolf (Buchhalter)

Der Müller Arnold-Fall

Der Prozess des Müllers Arnold gegen seinen Erbzinsherren Graf Schmettau ging als als Beginn der richterlichen Unabhängigkeit in die Geschichte ein. Der Müller klagte gegen seinen Erbzinsherren, da dieser sich einen Karpfenteich angelegt hatte und der Müller aufgrund der in Folge auftretenden Wasserknappheit, den Mühlenbetrieb nicht mehr aufrecht erhalten konnte. Graf Schmettau bestand trotzdem auch weiterhin auf seinen Erbzins. Der Müller klagte vor dem Patrimonialgericht wo der Graf selbst den Vorsitz führte und vor dem zuständigen Küstriner Gericht. Er unterlag und die Mühle wurde 1778 zwangsversteigert. Er wandte sich direkt an Friedrich II. Dieser kassierte die Urteile und verurteilte die Richter zu Festungshaft in der Citadelle Spandau. Friedrich II richtete damit sich gegen das eigene Recht. Danach wurde das preußische allgemeine Landrecht überarbeitet.

 

Quellen: