Beschlussbuch der Gemeindevertretung zu Kietz 1892 - 1919 | Namen mit Sch - Seite 2 - Ahnenforschung
Name | Straße | Beruf / Stand | Weitere Angaben |
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Schultze, Wilhelm | Gutsbesitzer; Gemeindeverordneter | Wilhelm Schultze II. Er wurde vom 07.04.1892 bis zum 05.11.1892 als Gemeindeverordneter genannt. Am 5. November 1892 wurde er mit 10 Stimmen zum Schulzen (Gemeindevorsteher) gewählt. Bitte beachten Sie: Soweit nicht anders angegeben, ist der genannte Zeitraum als "mindestens von - bis" zu interpretieren. | |
Schultze, Wilhelm | Gemeindeverordneter | Wilhelm Schultze III. Er wurde vom 07.04.1892 bis zum 01.05.1893 als Gemeindeverordneter genannt. Bitte beachten Sie: Soweit nicht anders angegeben, ist der genannte Zeitraum als "mindestens von - bis" zu interpretieren. | |
Schultze, Wilhelm | Gemeindeverordneter | Wilhelm Schultze IV. Er wurde vom 03.06.1897 bis zum 17.12.1898 als Gemeindeverordneter genannt. Einführung als Gemeindeverordneter am 03.06.1897. Bitte beachten Sie: Soweit nicht anders angegeben, ist der genannte Zeitraum als "mindestens von - bis" zu interpretieren. | |
Schultze, Wilhelm | Gemeindeverordneter | Wilhelm Schultze III. Er wurde vom 22.06.1901 bis zum 12.01.1906 als Gemeindeverordneter genannt. Ab 22.06.1901 wir er wieder als Gemeindeverordneter genannt und nicht als Gerichtsmann (Schöffe). Bitte beachten Sie: Soweit nicht anders angegeben, ist der genannte Zeitraum als "mindestens von - bis" zu interpretieren. | |
Schultze, Wilhelm | Gerichtsmann (Schöffe) | Wilhelm Schultze I. Er wurde vom 07.04.1892 bis zum 14.05.1898 als Gerichtsmann (Schöffe) genannt. Bitte beachten Sie: Soweit nicht anders angegeben, ist der genannte Zeitraum als "mindestens von - bis" zu interpretieren. | |
Schultze, Wilhelm | Gerichtsmann (Schöffe) | Wilhelm Schultze III. Er wurde vom 08.07.1893 bis zum 12.01.1901 als Gerichtsmann (Schöffe) genannt. Bitte beachten Sie: Soweit nicht anders angegeben, ist der genannte Zeitraum als "mindestens von - bis" zu interpretieren. | |
Schultze, Wilhelm | Gerichtsmann (Schöffe) | Wilhelm Schultze IV. Er wurde vom 20.09.1902 bis zum 15.10.1906 als Gerichtsmann (Schöffe) genannt. Laut des Versammlungsprotokolls vom 1. November 1906 nach Frankfurt (Oder) verzogen. Bitte beachten Sie: Soweit nicht anders angegeben, ist der genannte Zeitraum als "mindestens von - bis" zu interpretieren. | |
Schultze, Wilhelm | Genannt bei der Gemeindevertreter-Versammlung am 07.05.1902. Wilhelm Schultze II wird vorgeladen. Am 02.07.1902 wird eine Klage gegen ihn wegen Ersatz der Unterstützungskosten abgelehnt. | ||
Schulz, Karl | Arbeiter | Genannt bei der Gemeindevertreter-Versammlung am 06.05.1905. Beschlussfassung über die Übernahme des Arbeiters in die öffentliche Fürsorge. Wurde nicht beschlossen. | |
Schulzendorff | Genannt bei der Gemeindevertreter-Versammlung am 07.04.1892. Beihilfe von 30 Mark zum Begräbnis des verstorbenen Schulzendorf | ||
Schwan, Wilhelm | Gemeindeverordneter | Er wurde vom 07.04.1892 bis zum 08.03.1919 als Gemeindeverordneter genannt. Am 29.11.1895 wurde zum Zähler für die Häuser 21-40 für die anstehende Volkszählung gewählt. Wilhelm Schwan wurde am 14.07.1900 als Ersatz für den verstorbenen Carl Ewald II in den Schulvorstand gewählt. Bitte beachten Sie: Soweit nicht anders angegeben, ist der genannte Zeitraum als "mindestens von - bis" zu interpretieren. | |
Schwan, Wilhelm | Gutsbesitzer | Genannt bei der Gemeindevertreter-Versammlung am 22.06.1901. Antrag um Ausbesserung des Weges im Vorlande. Beschluss: Der Weg wird später ausgebessert. | |
Schwedler, Wilhelm | Gutsbesitzer; Gemeindeverordneter | Er wurde vom 07.03.1903 bis zum 17.03.1909 als Gemeindeverordneter genannt. Wilhelm Schwedler wurde am 07.03.1903 als Gemeindeverordneter eingeführt und durch Handschlag verpflichtet. Bitte beachten Sie: Soweit nicht anders angegeben, ist der genannte Zeitraum als "mindestens von - bis" zu interpretieren. | |
Schwember | Maurermeister | Genannt bei der Gemeindevertreter-Versammlung am 06.06.1919. Es soll ein Angebot für Ausbesserungen und Änderungen an der Küche in einer Gemeindewohnung eingeholt werden. |
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