Historisches Handelsregister A | Firmenregister des Kreis- bzw. Amtsgerichts Küstrin
Rudolph Eichberg
Sitz der Firma: Bärwalde Nm.
Reg-Nr.: 126
Datum
Vorgang
Daten
20.09.1862
Eintragung
Inhaber(in):
Herr Kaufmann Johann Rudolph Eichberg, Bärwalde Nm.
31.12.1884
Löschung
Die Führung des Handels-, Genossenschafts- und Musterregisters ist den Amtsgerichten zu Neudamm und Baerwalde N-M. für deren Bezirke vom 1. Januar 1885 übertragen worden und besteht daher der Registerbezirk des Amtsgerichts Cüstrin von jenem Zeitpunkt ab nur noch aus dem Amtsgerichtsbezirk Cüstrin.
Cüstrin, den 23. Dezember 1884.
Königliches Amtsgericht.
Cüstrin, den 23. Dezember 1884.
Königliches Amtsgericht.
Konkurse und Vergleichsverfahren
Datum
Angaben zum Verfahren
26.02.1879
Inhaber(in):
Herr Kaufmann Rudolph Eichberg, Bärwalde Nm.
Über das Vermögen des Kaufmanns Rudolph Eichberg zu Bärwalde N./M. Ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 23. Februar 1879 festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rentier Sudrow zu Bärwalde N./M. bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 11. März 1879, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, KreisrichterDr. Bischoff, im Terminszimmer Nr. 13, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche an ihn etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 15. April 1879 einschließlich, dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber oder andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechthängig sein oder nicht, mit dem dafür erlangten Vorrecht bis zum 4. April 1879 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 18. April 1879, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Dr. Bischoff, im Terminszimmer Nr. 13, zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte von Kraynicki, Müller und Meyer zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Cüstrin, den 26. Februar 1876. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rentier Sudrow zu Bärwalde N./M. bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 11. März 1879, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, KreisrichterDr. Bischoff, im Terminszimmer Nr. 13, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche an ihn etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 15. April 1879 einschließlich, dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber oder andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechthängig sein oder nicht, mit dem dafür erlangten Vorrecht bis zum 4. April 1879 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 18. April 1879, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Dr. Bischoff, im Terminszimmer Nr. 13, zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte von Kraynicki, Müller und Meyer zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Cüstrin, den 26. Februar 1876. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
18.03.1879
Inhaber(in):
Herr Kaufmann Rudolph Eichberg, Bärwalde Nm.
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Rudolph Eichberg zu Bärwalde N./M. ist an Stelle des Rentier Sudrow der Kaufmann Hermann Krell zu Bärwalde N./M. zum einstweiligen Verwalter bestellt worden. Cüstrin, den 18. März 1879. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
28.04.1879
Inhaber(in):
Herr Kaufmann Rudolph Eichberg, Bärwalde Nm.
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Rudolph Eichberg zu Baerwalde N.-M. ist der Kaufmann Hermann Krell daselbst zum definitiven Verwalter ernannt worden. Cüstrin, den 28. April 1879. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
16.05.1879
Inhaber(in):
Herr Kaufmann Rudolph Eichberg, Bärwalde Nm.
Aufforderung der Konkursgläubiger nach Festsetzung einer zweiten Anmeldefrist.
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Rudolph Eichberg zu Bärwalde ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 18. Juni d. Js. einschließlich festgesetzt worden. Die Gläubiger, welche ihre Forderungen noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zum Protokoll anzumelden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 18. April d. Js. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf den 11. Juli d. Js., Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Dr. Bischoff, im Terminszimmer Nr. 13, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte v. Kraynicki, Müller und Meyer hier zu Sachverwaltern vorgeschlagen.
Cüstrin, den 16. Mai 1879. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Rudolph Eichberg zu Bärwalde ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 18. Juni d. Js. einschließlich festgesetzt worden. Die Gläubiger, welche ihre Forderungen noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zum Protokoll anzumelden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 18. April d. Js. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf den 11. Juli d. Js., Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Dr. Bischoff, im Terminszimmer Nr. 13, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte v. Kraynicki, Müller und Meyer hier zu Sachverwaltern vorgeschlagen.
Cüstrin, den 16. Mai 1879. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
11.09.1880
Inhaber(in):
Herr Kaufmann Rudolph Eichberg, Bärwalde Nm.
Das über das Vermögen des Kaufmanns Rudolph Eichberg zu Baerwalde N.-M. eröffnete Konkursverfahren ist durch Vollziehung der Schlußvertheilung beendigt. Cüstrin, den 11. September 1880. Königliches Amtsgericht.




