Historisches Genossenschaftsregister des Kreis- bzw. Amtsgerichts Küstrin
Landwirtschaftliche Brennerei für Groß-Cammin und Umgegend, e.G.m.b.H.
Sitz: Groß-Cammin
Reg-Nr.: 83
Datum
Vorgang
Daten
05.12.1927
Eintragung
Die Satzung ist am 22. Oktober 1927 geschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwertung von Kartoffeln und Getreide im eigenen Brennereibetriebe, Verfütterung der Rückstände durch die Mitglieder sowie Verwertung des gewonnenen Spiritus auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.
Löschung
(Noch) Keine Daten vorhanden.
Zusätzliche Informationen
Diese zusätzlichen Daten stammen NICHT aus den Veröffentlichungen des Küstriner Kreis- bzw. Amtsgerichts, sondern aus Quellen wie z.B. Branchenbüchern.
Datum
Zusätzliche Angaben
1938
Ab etwa 1938 scheint das Amtsgericht in Vietz (Ostb.) für die Orte Blumberger Bruch und Groß-Cammin zuständig gewesen zu sein. Der Zuständigkeitswechsel an sich ist aber momentan noch nicht belegbar.
27.10.1938
[Amtsgericht Vietz (Ostb.)] In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 48 - Landwirtschaftliche Brennerei für Groß-Cammin und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Groß Cammin, Kreis Landsberg, Warthe – folgendes eingetragen: Die Firma lautet jetzt: Landwirtschaftliche Brennerein für Groß-Cammin und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Groß Cammin. Statut vom 10. Februar 1938.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer landwirtschaftlichen Brennerei auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr zwecks Verwertung der von den Mitgliedern angelieferten Kartoffeln und Getreide oder sonstigen zum Abbrennen in den landwirtschaftlichen Brennereien jeweils zugelassenen Rohstoffe sowie die Rückgabe der anfallenden Rückstände, wie Schlempe, zur Verwendung im eigenen Betrieb und im Verhältnis der zur Verarbeitung gelangten Rohstoffmengen, gemeinschaftliche Maschinenbenutzung.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer landwirtschaftlichen Brennerei auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr zwecks Verwertung der von den Mitgliedern angelieferten Kartoffeln und Getreide oder sonstigen zum Abbrennen in den landwirtschaftlichen Brennereien jeweils zugelassenen Rohstoffe sowie die Rückgabe der anfallenden Rückstände, wie Schlempe, zur Verwendung im eigenen Betrieb und im Verhältnis der zur Verarbeitung gelangten Rohstoffmengen, gemeinschaftliche Maschinenbenutzung.




