Historisches Genossenschaftsregister des Kreis- bzw. Amtsgerichts Küstrin
Spar- und Darlehnskasse, e.G.m.u.H.
Sitz: Wilkersdorf
Reg-Nr.: 12
Datum
Vorgang
Daten
23.12.1896
Eintragung
Statut vom 15. Dezember 1896. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Spar- und Darlehnskassengeschäfts zu Zwecke:
1) der Gewährung von Darlehn an die Genossen für ihren Geschäfts- und Withschaftsbetrieb,
2) der Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns, weshalb auch Nichtmitglieder Spareinlagen machen können.
Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen durch das Oderblatt zu Küstrin, und falls dieses Blatt eingehen sollte, durch den Deutschen Reichsanzeiger, indem der Firma für rechtsverbindliche Erklärungen die Unterschrift zweir Vorstandsmitglieder hinzugefügt wird.
Die Mitglieder des Vorstandes sind:
1) der Bauer August Hinze I.,
2) der Bauer Wilhelm Prenzlow,
3) der Bauer Karl Hübner II.,
4) der Halbbauer Wilhelm Friedrich,
5) der Kossäth August Franke,
sämmtlich in Wilkersdorf.
Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts Jedem gestattet.
1) der Gewährung von Darlehn an die Genossen für ihren Geschäfts- und Withschaftsbetrieb,
2) der Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns, weshalb auch Nichtmitglieder Spareinlagen machen können.
Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen durch das Oderblatt zu Küstrin, und falls dieses Blatt eingehen sollte, durch den Deutschen Reichsanzeiger, indem der Firma für rechtsverbindliche Erklärungen die Unterschrift zweir Vorstandsmitglieder hinzugefügt wird.
Die Mitglieder des Vorstandes sind:
1) der Bauer August Hinze I.,
2) der Bauer Wilhelm Prenzlow,
3) der Bauer Karl Hübner II.,
4) der Halbbauer Wilhelm Friedrich,
5) der Kossäth August Franke,
sämmtlich in Wilkersdorf.
Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts Jedem gestattet.
16.08.1898
Änderung
Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 29. Juni 1898 aufgelöst. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.
07.08.1899
Löschung
Nach vollständiger Verteilung des Genossenschaftsvermögens ist die Vollmacht der Liquidatoren erloschen.




